AGB

§1 Mitwirkungspflichten
1.     Die Parteien werden vertrauensvoll zusammenarbeiten, um die Ziele dieses Vertrages zu erreichen, und sich gegenseitig regelmäßig über wichtige Fragen bezüglich der Verkaufsorganisation, des Marketings sowie der Entwicklungen im Markt informieren. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 13 werden sich die Parteien gegenseitig alle Dokumente und Informationen zukommen lassen, die vernünftigerweise für die Erfüllung der Pflichten der Parteien unter diesem Vertrag erforderlich sind.
2.     Setzt eine Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Pflichten unter diesem Vertrag Dritte ein, ist sie gegenüber der anderen Partei für alle Handlungen, Fehler oder Unterlassungen des Dritten in derselben Weise wie für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Der Partner ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nimbits nicht berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der ihm aufgrund dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen zu beauftragen oder in sonstiger Weise Dritte hierfür einzusetzen.
3.     Der Partner wird sich wie ein ordentlicher Kaufmann für den Vertrieb von cleverAdvert einsetzen.
4.     Wünschenswert sind Informationen des Partners an Nimbits über Änderungswünsche, Verbesserungen und Beanstandungen der Händler, die cleverAdvert betreffen, um die Softwarelösung sowohl für die Händler, Agenturen als auch den Partner selbst attraktiver gestalten zu können.
5.     Der Partner hat die Möglichkeit, bei Nimbits Features anzufragen. Nimbits hat den Vorbehalt diese Anfragen zu prüfen, zu evaluieren und bei Sinnhaftigkeit als Erweiterung von cleverAdvert aufzunehmen. Der Partner tritt alle Urheberrechte sowie das geistige Eigentum bei genannten Features und den zugrundeliegenden Ideen und Gedanken an Nimbits ab.

§2 Rechte an der Software
1.     Alle bei dem Abschluss dieses Vertrages vorhandenen gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges Eigentum einer Vertragspartei, insbesondere - jedoch nicht beschränkt auf - geheimes Know-how, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Vertragspartei.
2.     Nimbits versichert, berechtigt zu sein, über die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte von cleverAdvert sowie Rechte an sämtlichen eingebrachten Leistungen zu verfügen, und für von ihr ggf. verwendete fremde Werke die notwendigen Befugnisse erworben zu haben. Nimbits steht zudem dafür ein, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind, und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung durch den Partner ausschließen oder einschränken.
3.     Die vertragsgegenständliche Software wird unter dem Namen und der von Nimbits gewählten Bezeichnung (Titel), aktuell cleverAdvert, veröffentlicht. Nimbits ist jederzeit berechtigt, den Titel der Produkte ganz oder teilweise zu ändern.
4.     Nicht gestattet ist die kostenlose Überlassung der Software an Dritte, jegliche Unterlizenzierung (Ausnahme: Gestattet gemäß §8 Weiterverkauf von Lizenzen), Übersetzung, Änderung, das Dekompilieren oder sonstige Verwertung oder Vervielfältigung, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet.

§3 Gewährleistung
1.     Gegenüber dem Händler gilt die gesetzliche Gewährleistung mit folgenden Maßgaben: Gewährleistung wird nur für die von Nimbits ausgewiesenen Funktionen der Software übernommen. Für alle anderen Mängel ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel werden von Nimbits nach den gesetzlichen Vorgaben und entsprechender Mitteilung durch den Händler oder Partner behoben. Dies geschieht nach Wahl von Nimbits durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2.     Wurde der berechtigt geltend gemachte Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben und ist auch eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, kann der Partner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung des betroffenen Vertrages verlangen oder, falls der Händler die Rückgängigmachung seines Händlervertrags fordert, die entsprechende Vergütung der Softwarelizenz bei Nimbits zurückverlangen. Die bezogene Nutzung wird dem Partner jeweils angerechnet.
3.     Über die in Ziffer 6(1) und  Ziffer 6(2) hinausgehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung eines Schadenersatzes oder die Geltendmachung eventueller Mangelfolgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt auch für die vom Partner erbrachten Aufwände und andere Leistungen, wenn diese durch Mangel seitens cleverAdvert rückabgewickelt wird. Diese Einschränkung gilt nicht bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf einem schwerwiegenden Organisationsverschulden beruhen. Für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, wird auch bei Fahrlässigkeit gehaftet.

§4 Marketing- und Werbezwecke
1.     Der Partner gestattet Nimbits, während des Vertragsverhältnisses, die Partnerschaft, unter Einhaltung der aktuellen Datenschutzvorschriften und bestehender Geheimhaltungsvereinbarungen, in Marketingmaterialien in einem branchenüblichen Umfang zu Werbezwecken zu präsentieren, z.B. auf der Website von cleverAdvert (https://www.cleveradvert.de/), Werbetexten, Broschüren, usw. Zu diesem Zweck erlaubt der Partner Nimbits die Verwendung des Namens des Unternehmens, Logo des Unternehmens, Kurzbeschreibung des Unternehmens sowie eine Verlinkung auf die Website des Unternehmens als Referenz aufzuführen.
2.     Der Partner kann der Vereinbarung zu Marketing- und Werbezwecken jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen widerrufen. Die restlichen Bestimmungen und Verpflichtungen beider Parteien aus Leistung, dem Vertragsverhältnis sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vom Widerruf der Marketing- und Werbezwecke unberührt.

§5 Vertragsänderungen und Preisanpassungen
1.     Nimbits ist berechtigt, den Vertrag zu ändern, wenn Nimbits dies aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen, Vorgaben, betrieblicher Belange und Richtlinien, aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen für erforderlich halten sollte. Nimbits wird den Partner von derartigen Änderungen schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen. Änderungen gelten als vom Partner genehmigt, wenn er nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Vertragsänderungen schriftlich (einschließlich Fax; E-Mail ist ausgeschlossen) Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Nimbits in der Mitteilung besonders hinweisen.
2.     Nimbits kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Wochen kündigen, wenn der Partner einer solchen Änderung gemäß Ziffer 14(1) fristgerecht widerspricht.
3.     Nimbits behält das Recht, die in das Vertragsverhältnis einfließenden Händlerverträge sowie Agenturverträge anzupassen.
4.     Im Übrigen können die Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Schriftformerfordernisses, nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden.

§6. Haftung des Partners
1.     Der Partner haftet gegenüber Nimbits und stellt Nimbits von allen Aufwendungen, Kosten, Verpflichtungen, Ansprüchen oder Haftung frei, die aus der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Partners aus diesem Vertrag oder den anwendbaren Gesetzen entstehen.

§7. Haftung von Nimbits
1.     Nimbits haftet dem Partner gegenüber für Handlungen, Unterlassungen oder Vertragsverstöße nur, soweit diese Haftung auf a.    Vorsatz oder  b.    grober Fahrlässigkeit von Nimbits,  c.     schuldhaften Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) oder  d.    einer den Vertragszweck gefährdenden leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung dieses Vertrages ist.
2.     Die Haftung von Nimbits gegenüber dem Partner im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3.     Nimbits haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder andere Formen von Folgeschäden.